Rechtliche Fachaufsicht der Kindertagesstätten
Beratung zu Bauvorhaben und Investitionskostenförderung
Erteilung von Betriebserlaubnissen in Einrichtungen
- Jede Einrichtung, die mehr als 10 Stunden pro Woche geöffnet hat oder wenn das einzelne Kind die Einrichtung mehr als 5 Stunden pro Woche besucht, benötigt eine Betriebserlaubnis. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist grundsätzlich bei dem Jugendamt einzureichen, in dessen Bereich die Einrichtung liegt. Die Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für das Anrecht auf staatliche Baukostenzuschüsse und für die kindbezogene Förderung von Kindertagesstätten. In den Fällen, in denen die Einrichtung keiner Betriebserlaubnis bedarf, ist die Regierung zuständig.
Prüfung der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG und AVBayKiBiG
Auf- und Ausbau von neuen Einrichtungsstrukturen (z.B. Mini-Kita)
Allgemeine Beratung
Ansprechpartnerin:
Frau Hollweck Ursula
Tel.Nr.: 09181/470-159
Bearbeitung und Zuweisung der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG und AVBayKiBiG
Prüfung der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG und AVBayKiBiG
Bearbeitung Anträge auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII
Bearbeitung von Sonderzahlungen (ggf. Corona, usw.)
Gleichwertigkeitsanerkennungen für Fachpersonal in den Kindertagesstätten
Allgemeine Beratung
Ansprechpartnerin:
Frau Zoch Katharina
Tel.Nr.: 09181/470-347
Organisation und verwaltungsfachliche Betreuung von Assistenzkräften für Kitas
Erteilung von Pflegeerlaubnissen für Assistenzkräfte sowie die Erteilung von Zuwendungsbescheiden
Turnusmäßige Begehungen der Kindertageseinrichtungen und Überprüfung deren Betriebserlaubnis
Ansprechpartnerin:
Frau Schwarz Gerlinde
Tel.Nr.: 09181/470-202
Pädagogische Fachaufsicht der Kindertagesstätten
Beratung und Prüfung der Konzeptionen von Kindertagesstätten
Meldungen und Beratung bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII - Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Kreisjugendamtes Neumarkt
Schulung von Assistenzkräften
Beratung des pädagogischen Personals und der Träger der Kindertageseinrichtungen in Fragen der Kinderbetreuung, etwa
- zu den gesetzlichen Grundlagen
- zu pädagogischen Inhalten
- zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen
- bei Auftreten von Konflikten
Ansprechpartnerin:
Frau Nusko Andrea
Tel.Nr.: 09181/470-447
Übernahme von Teilnahmebeiträgen (Elternbeiträge und Mittagsverpflegung)
Tageseinrichtungen
Die Übernahme der anfallenden Kosten für Kindergärten, Krippen und Horte, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, kann beim Jugendamt beantragt werden.
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen und Anzahl der Familienmitglieder bzw. unterhaltsberechtigten Personen. Wenn das Einkommen der Familie eine errechnete Einkommensgrenze nicht übersteigt, so besteht Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII. Liegt das anrechenbare Gesamteinkommen unterhalb der Einkommensgrenze, kann der Teilnahme-/Kostenbeitrag in voller Höhe übernommen werden, liegt das Einkommen geringfügig darunter, so besteht die Möglichkeit einer anteiligen Förderung.
Antragsformulare:
AnsprechpartnerInnen:
Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstabe A-J:
Frau Maliqi Erblina
Tel.Nr.: 09181/470-491
Zuständigkeit Familienname Anfangsbuchstabe K-Z:
Frau Zitzmann Roswitha
Tel.Nr.: 09181/470-201
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine familienergänzende Leistung der Jugendhilfe und bedeutet die regelmäßige Betreuung eines oder mehrerer Kinder tagsüber oder stundenweise. Die Kinderbetreuung übernimmt eine Tagesmutter oder ein Tagesvater, d.h. sie findet durch eine andere als die Herkunftsfamilie statt.
Antragsformular:
AnsprechpartnerInnen:
Frau Sandkaul Christina
Tel.Nr.: 09181/470-449
Frau Thom Jana
Tel.Nr.: 09181/470-332
|